|
1 Allgemeine
Bedingungen
1.
Die bigprofi GmbH, nachfolgend bigprofi genannt, erbringt ihre Dienstleistungen
und Lieferungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
Diese haben auch Geltung für sämtliche künftige Geschäftsbeziehungen,
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart oder vorgelegt
werden. Spätestens mit der erstmaligen Nutzung der bigprofi Leistungen
gelten diese Bedingungen als angenommen.
2. Von diesen Bedingungen abweichende
Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Kunden, werden
nur wirksam, wenn bigprofi sie schriftlich bestätigt. Dies gilt
auch für Vertragsänderungen nach Vertragabschluß. Gegenbestätigungen
des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit
ausdrücklich widersprochen.
3. Die Angestellten von bigprofi sind
nicht befugt, mündliche Nebenabsprachen zu treffen oder mündliche
Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages
einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen.
4. bigprofi ist jederzeit berechtigt,
diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller Anlagen,
wie zum Beispiel Nutzungsbedingungen und Leistungsbeschreibungen,
mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen.
Widerspricht der Kunde den geänderten oder ergänzten Bedingungen
nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung, spätestens
jedoch bis zu dem Zeitpunkt an dem die geänderten oder ergänzten
Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen, so werden diese entsprechend
der Änderung oder Ergänzung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß,
so ist bigprofi berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen
an dem die geänderten oder ergänzten Geschäftsbedingungen in Kraft
treten sollen.
2
Angebote und Prospekte
1. Die zu einem Angebot gehörenden
Unterlagen wie Zeichnungen, Entwürfe, Konzepte etc. sind nur annähernd
maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet
sind. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen
behält sich bigprofi Eigentums und Urheberrecht vor. Sie dürfen
Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
3
Entwürfe und Muster
1. Entwürfe und Muster jeglicher Art
sind geistiges Eigentum von bigprofi, auch wenn sie kostenlos abgegeben
wurden. Grundsätzlich ist bigprofi berechtigt, diese zu berechnen.
Weder durch eine kostenlose Lieferung noch durch Bezahlung geht
das Produktions- Publikations- oder Vervielfältigungsrecht auf den
Kunden oder Dritte über.
2. Die Entwürfe oder Muster von bigprofi
dürfen weder nachgeahmt noch Mitbewerbern zugänglich gemacht werden.
Gibt der Kunde Unterlagen an bigprofi zur Weiterbearbeitung oder
Veröffentlichung, so hat der Kunde allein das Eigentumsrecht daran
zu vertreten.
4
Vertragsabschluß
1. Der Vertrag über die Nutzung der bigprofi Leistungen
kommt mit Gegenzeichnung des Kundenauftrages durch bigprofi zustande.
2. Eine vom Käufer unterzeichnete Bestellung
über Lieferung von Waren oder Dienstleistungen ist bindend. bigprofi
ist berechtigt, das darin liegende Vertragsangebot innerhalb von
vier Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen.
Der schriftlichen Bestätigung stehen Auslieferung und Rechnungserteilung
gleich.
3. bigprofi ist berechtigt, den Vertragsabschluß
von einer Vorauszahlung, der schriftlichen Bürgschaft einer deutschen
Großbank und/oder der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht abhängig
zu machen.
4. Soweit sich bigprofi zur Erbringung
ihrer Leistungen, Dienste oder Lieferungen der Dienste Dritter bedient,
werden diese nicht Vertragspartner des Kunden. Auch besteht durch
die gemeinsame Nutzung der Dienste zwischen den Kunden von bigprofi
kein begründbares Vertragsverhältnis.
5
Kündigung
1. Bei Verträgen ohne Mindestlaufzeiten ist das Vertragsverhältnis
für beide Vertragspartner mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende
kündbar.
2. Bei Verträgen mit Mindestlaufzeit
ist das Vertragsverhältnis frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit
kündbar. Die Kündigung muß bigprofi spätestens zwei Monate vor Ablauf
der Mindestmietzeit zugehen.
6
Leistungen
1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich
aus den Angaben in der Auftragsbestätigung bzw. des Auftrags.
2. bigprofi hat jederzeit das Recht,
Leistungen zu erweitern, zu ändern oder Verbesserungen vorzunehmen.
bigprofi ist auch berechtigt, Leistungen zu verringern.
3. Kostenlose Dienste oder Leistungen,
die bigprofi erbringt, können jederzeit und ohne vorherige Ankündigung
eingestellt werden. Hieraus ergibt sich kein Minderungs- Erstattungs-
oder Schadensersatzanspruch sowie kein Kündigungsrecht.
7
Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
1. Der Kunde ist verpflichtet, die
bigprofi Dienste ordnungsgemäß und sachgerecht zu nutzen. Er ist
insbesondere verpflichtet,
1.1 die vereinbarten Entgelte zuzüglich
der darauf zu berechnenden Umsatzsteuer zum vereinbarten Zahlungstag
fristgemäß zu bezahlen. Für jeden nicht eingelösten Scheck oder
jede nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde
bigprofi die entstandenen Kosten zu erstatten.
1.2 bigprofi unverzüglich
mitzuteilen, wenn bei ihm Voraussetzungen für Tarifermäßigungen
entfallen
1.3 die bigprofi Dienste nicht mißbräuchlich
zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen. Insbesondere
betrifft dies die Bereitstellung oder Übertragung von Inhalten und
Daten, die deutschen bzw. sonstigen gültigen Rechtsvorschriften
widersprechen.
1.4 die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften
und behördlicher Auflagen sicherzustellen sowie vor der erstmaligen
Nutzung die Erteilung behördlicher Erlaubnisse einzuholen, soweit
diese gegenwärtig oder zukünftig erforderlich sein sollten
1.5 anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit
und des Datenschutzes Rechnung zu tragen und anvertraute Daten geheimzuhalten
1.6 Passwörter geheim zu halten bzw.
unverzüglich zu ändern oder deren Änderung zu veranlassen, sobald
die Vermutung besteht, dass nichtberechtigte Dritte davon Kenntnis
erlangt haben
1.7 bigprofi erkennbare, drohende oder
vorhandene Mängel, Schäden oder Fehler unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung)
1.8 im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen
zu treffen, die eine Feststellung von Mängeln oder Fehlern und ihre
Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Mängel erleichtern
und beschleunigen und bigprofi soweit diese hierzu verpflichtet
ist den Zugriff zur Beseitigung der Mängel zu gestatten und zu ermöglichen.
1.9 nach Abgabe der Störungsmeldung
die bigprofi durch die Überprüfung ihrer Einrichtungen und/oder
Mängel und Schadensbeseitigung entstehenden Aufwendungen zu ersetzen,
soweit die Störung im Verantwortungsbereich des Kunden lag.
1.10 bigprofi innerhalb eines Monats
nach Eintritt
- den Verdacht oder das Bevorstehen eines
Konkurses
- jede Änderung des Namens des Kunden oder der Bezeichnung
unter der er in den Unterlagen von bigprofi geführt wird
- jede durch Erbschaft oder sonstige Gesamtrechtsnachfolge
eingetretene Änderung in der Person oder Gesellschaft des Kunden
anzuzeigen
2. Verstößt der Kunde gegen die in
7 Absatz 1.2, 1.3 und 1.4 genannten Pflichten, ist bigprofi sofort
und in den übrigen Fällen mit Ausnahme von 7 Absatz 1.1 nach vorheriger
erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung
einer Frist zu kündigen.
3. Gelangt bigprofi in die Kenntnis
eines Verstoßes gegen die in 7 Absatz 1.3 und 1.4 genannten Pflichten,
so ist
3.1 bigprofi ausdrücklich berechtigt,
kurzfristig geeignete technische Maßnahmen zu ergreifen, um den
betroffenen Dienst des Kunden zu sperren,
3.2 ein Schadensersatzanspruch an bigprofi
ausdrücklich ausgeschlossen, auch wenn sich durch die Sperrung des
betroffenen Dienstes die Notwendigkeit der Sperrung anderer Dienste
oder sogar von Diensten unbeteiligter Kunden oder Dritter ergibt,
3.3 von bigprofi das Recht vorbehalten,
Aufwände und Schadensersatzansprüche, die mittelbar und unmittelbar
durch die Sperrung des vom Kunden bezogenen Dienstes nach 7
Absatz 3 entstehen, gegenüber dem Kunden geltend zu machen.
4. bigprofi hat das Recht, Einzelheiten
des Zusammenwirkens verschiedener Nutzer untereinander im Namen
einer Benutzungsverordnung zu regeln. Bei Verstößen gegen wesentliche
Bestimmungen dieser Benutzungsverordnung ist bigprofi nach vorheriger
erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung
einer Frist zu kündigen.
8
Nutzung der Dienste und Leistungen von bigprofi durch Dritte
1. Eine direkte oder mittelbare Nutzung
der bigprofi Dienste oder Leistungen durch Dritte ist nur mit schriftlicher
Genehmigung, die einen Monat vor der erstmaligen Nutzung zu beantragen
ist, gestattet.
2. Wird die Nutzung
durch Dritte genehmigt, so hat der Kunde diese vor der erstmaligen
Nutzung in die ordnungsgemäße Nutzung der Dienste einzuweisen.
3. Wird
die Nutzung nicht gestattet, so steht dem Kunden weder ein Minderungs
noch ein Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch zu.
4. Der Kunde hat auch die Entgelte, Aufwände
und Schadensersatzansprüche an bigprofi zu zahlen, die durch die
genehmigte als auch die ungenehmigte, also unbefugte Benutzung durch
Dritte entstanden ist.
5. Der Kunde hat im Rahmen seiner Möglichkeiten
sicherzustellen, dass die in 7 Absatz 1.2 bis 1.6 sowie 2 bis 4
genannten Punkte auch durch von Ihm betreute Dritte eingehalten
werden und gelten.
|
|
9
Zahlungsbedingungen
1. Monatliche Entgelte sind, beginnend
mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung, bis zum Ende des
jeweiligen Monats anteilig zu bezahlen. Für anteilige Entgelte wird
pro Tag 1/30 des monatlichen Entgeldes berechnet. Danach sind die
vereinbarten Entgelte monatlich bis spätestens am dritten Werktag
des jeweiligen Monats im Voraus zu zahlen.
2. Sonstige Entgelte, wie z.B. nutzungsabhängige
Entgelte oder Verkehrsgebühren sind nach Erbringung der Leistung
zu bezahlen und sind mit Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muß der
Rechnungsbetrag spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung
auf einem der in der Rechnung angegebenen Konten gutgeschrieben
sein. bigprofi ist berechtigt, in diesem Fall eine monatliche Bearbeitungsgebühr
von 6 DM zu erheben.
3. Behauptet der Kunde, dass ihm berechnete
Gebühren nicht von ihm oder einem Dritten verursacht worden sind,
so hat der Kunde dies gegenüber bigprofi zu beweisen. bigprofi hat
nur nachzuweisen, dass das Berechnungssystem fehlerfrei ist.
4. Die Annahme von Schecks erfolgt
nur zahlungshalber. bigprofi ist in diesem Fall berechtigt, alle
Einziehungsspesen gesondert zu berechnen.
10
Zahlungsverzug
1. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung der Entgelte
im Verzug, so bigprofi berechtigt, die Zugangsberechtigung bis zur
Zahlung zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall weiterhin verpflichtet,
die monatlichen Entgelte zu bezahlen.
2. Ferner ist bigprofi berechtigt,
bei Zahlungsverzug vom Verzugsbeginn an Zinsen in Höhe von 4 % über
dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Außer bigprofi
kann eine höhere Zinslast nachweisen. Dann schuldet der Kunde die
höheren Verzugszinsen.
3. Kommt der Kunde
3.1 für zwei aufeinanderfolgende Monate
mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils
der Entgelte oder
3.2 in einem Zeitraum, der sich über
mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte in
Höhe eines Betrages von insgesamt zwei Monatsentgelten in Verzug,
so kann bigprofi das Vertragsverhältnis fristlos kündigen. Die bis
zum Ende der vereinbarten vertraglichen Laufzeit fälligen Entgelte
werden in diesem Fall sofort zur Zahlung fällig.
4. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche
wegen Zahlungsverzuges werden hierdurch nicht berührt.
11
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
1. Der Kunde kann nur mit einer Gegenforderung aufrechnen,
die entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
2. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes
steht dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis
zu.
12
Leistungsausfälle und -verzögerungen, Rückvergütung
1. Leistungs und Lieferverzögerungen
aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die bigprofi
die Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu
gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen,
der Ausfall von Kommunikationsnetzen und komponenten anderer Betreiber,
Störungen im Bereich der Dienste der TELEKOM, anderer Carrier oder
Provider, usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragsnehmern
von bigprofi oder deren Unterlieferanten oder Unterauftragsnehmer
eintreten, hat bigprofi, auch bei verbindlich vereinbarten Terminen
und Fristen, nicht zu vertreten. Sie berechtigen bigprofi, die Leistung
um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit,
hinauszuschieben.
2. Bei Ausfällen von Diensten und Leistungen,
die bigprofi nicht zu vertreten hat, erfolgt keine Rückvergütung
von Entgelten.
3. Ausfallzeiten, die bigprofi zu vertreten
hat, werden rückvergütet, wenn bigprofi oder einer ihrer Erfüllungs
oder Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder grob fahrlässig
verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als zwei Werktage
erstreckt.
4. Ausfallzeiten, die bigprofi zu vertreten
hat, werden rückvergütet, wenn eine erhebliche Behinderung mehr
als sechs Werktage dauert. Der Kunde ist dann berechtigt, die monatlichen
Entgelte und Gebühren ab dem Zeitpunkt des Eintritts der erheblichen
Behinderung bis zum Ende der erheblichen Behinderung oder des nächsten
Kündigungstermins entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung
liegt vor, wenn
4.1 der Kunde insgesamt nicht mehr
auf die Dienste und Leistungen von bigprofi zurückgreifen kann und
deshalb die in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste nicht
mehr nutzen kann,
4.2 die Nutzung der Dienste und Leistungen
insgesamt wesentlich erschwert ist,
4.3 die Nutzung einzelner der in der
Auftragsbestätigung verzeichneten wesentlichen Dienste oder Leistungen
unmöglich wird.
5. Weitergehende Ansprüche, insbesondere
Schadensersatzansprüche oder Kündigungsrechte, stehen dem Kunden
nicht zu.
13
Geheimhaltung, Datenschutz
1. bigprofi steht dafür ein, dass alle
Personen, die von bigprofi mit der Abwicklung des Vertrages betraut
werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften und
Gesetze beachten.
2. Der Vertragspartner wird hiermit
gemäß 33. Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie 4 der Teledienst
Datenschutzverordnung davon unterrichtet, dass bigprofi seine Anschrift
in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag
ergeben, maschinell verarbeitet und speichert.
3. Falls nicht ausdrücklich schriftlich
etwas anderes vereinbart ist, gelten alle vom Kunden an bigprofi
unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.
4. Soweit sich bigprofi Dritter zur
Erbringung der angebotenen Dienste oder Leistungen bedient, ist
bigprofi berechtigt, die Teilnehmerdaten dann offenzulegen, wenn
dies für die Sicherstellung oder teilweise Aufrechterhaltung des
Betriebes erforderlich ist.
5. Der Kunde der bigprofi Dienste und
Leistungen ist nicht berechtigt, sich oder Dritten durch oder bei
der Nutzung der bigprofi Dienste oder Leistungen nicht für ihn oder
Dritte bestimmte Daten, Informationen oder Leistungen zu verschaffen.
14
Haftungsbeschränkung
1. bigprofi weist ausdrücklich darauf hin, dass sie nicht
sicherstellen kann, dass Dritte oder Kunden keinen Zugriff auf die
Dienste von bigprofi, insbesondere die bei Nutzung der Dienste vom
Kunden übermittelten Daten sowie die dabei verwendete Hard und Software,
nehmen können. Für hierbei entstehende Schäden haftet bigprofi nicht.
2. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit,
Verschulden bei Vertragsschluß, positiver Forderungsverletzung und
unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber bigprofi als auch im
Verhältnis zu deren Erfüllungs und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen,
soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
3. bigprofi haftet nicht für die Vollständigkeit,
Richtigkeit oder Aktualität, die Freiheit von Rechten Dritter oder
die Rechtsgültigkeit der über Dienste von bigprofi veröffentlichten
Informationen.
4. bigprofi haftet nicht, wenn andere
Kunden, unbefugte oder befugte Dritte die Dienste oder Leistungen
von bigprofi rechtswidrig benutzen, insbesondere hierbei Kenntnis
von fremden Daten erhalten, diese benutzen und/oder dadurch einen
Schaden verursachen.
5. Sofern nicht andere Bestimmungen
in diesen Geschäftsbedingungen oder nach dem geltenden Recht eine
Haftung ausschließen, ist bigprofi bei Schäden, die
- durch die Inanspruchnahme der bigprofi Dienste
und Leistungen,
- durch die Speicherung und Übermittlung von Daten,
- die Verwendung übermittelter Programme und Daten,
- durch das Unterlassen von Prüfungspflichten hinsichtlich
gespeicherter oder übermittelter Daten seitens bigprofi,
- oder deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung
oder Übermittlung im vertraglich vereinbarten Rahmen durch bigprofi
nicht erfolgt ist und diese die Unterlassung auch zu vertreten hat.
der Höhe nach auf den 1fachen Betrag des dem Dienst zugrundeliegenden
monatlichen Fixentgeldes beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit vorliegt.
6. Grundsätzlich ist der Kunde für
die Sicherung seines Datenbestandes selbst verantwortlich. bigprofi
führt Datensicherungen nur in begrenztem Umfang durch. Sofern der
Kunde oder Dritte die Daten selbst auf bigprofi Geräte einstellen,
ist eine Haftung für die Wiederbeschaffung ausgeschlossen. Auch
für die Wiederbeschaffung anderer Daten haftet bigprofi nicht, es
sei denn, bigprofi hat die Vernichtung der Daten in ihrem Verantwortungsbereich
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht und der Kunde hat sichergestellt,
dass die Daten aus direkt maschinenverarbeitbarem Datenmaterial
mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
7. Für Schäden jeglicher Art, die durch
den Einsatz von bigprofi gelieferter oder die Nutzung bereitgestellter
Software verursacht werden, übernimmt bigprofi keine Haftung, soweit
nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit im Verantwortungsbereich
von bigprofi vorliegt.
15
Haftung des Kunden
1. Der Kunde haftet für alle mittelbaren und unmittelbaren
Folgen, Nachteile oder Schäden, die bigprofi, Dritten oder anderen
Kunden von bigprofi durch die mißbräuchliche oder rechtswidrige
Verwendung durch sich selbst, durch befugte Dritte oder durch die
Gestattung der Verwendung der bigprofi Dienste oder Leistungen durch
unbefugte Dritte, sowie dadurch entstehen, dass der Kunde oder sein
befugter Dritter den Obliegenheiten nicht nachkommt.
2. Es obliegt dem Kunden, die über
bigprofi bereitgestellten Daten, Software und Informationen auf
die Verträglichkeit mit der beim Kunden bereits vorhandenen Hard
und Software und sonstigen Infrastruktur hin zu überprüfen.
16
Schlussbestimmung
1. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Frankfurt/Main.
2.
Es findet auf diesen Vertrag und sämtliche nachfolgenden Verträge
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
3. An die Verpflichtungen aus Verträgen,
die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden,
sind auch die Rechtsnachfolger und befugten Dritten der bigprofi
Kunden gebunden.
4. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen
unwirksam oder unvollständig sein oder werden, so berührt dies die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Es tritt an ihre Stelle
eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende
Ersatzbestimmung, welche die Parteien zur Erreichung des gleichen
wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit
der Bestimmung gekannt hätten.
|