AGB`s
 
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der bigprofi GmbH
gültig ab 01.Oktober.2000

1 Allgemeine Bedingungen
1. Die bigprofi GmbH, nachfolgend bigprofi genannt, erbringt ihre Dienstleistungen und Lieferungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese haben auch Geltung für sämtliche künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart oder vorgelegt werden. Spätestens mit der erstmaligen Nutzung der bigprofi Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen.
2. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Kunden, werden nur wirksam, wenn bigprofi sie schriftlich bestätigt. Dies gilt auch für Vertragsänderungen nach Vertragabschluß. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
3. Die Angestellten von bigprofi sind nicht befugt, mündliche Nebenabsprachen zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen.
4. bigprofi ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller Anlagen, wie zum Beispiel Nutzungsbedingungen und Leistungsbeschreibungen, mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten oder ergänzten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt an dem die geänderten oder ergänzten Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen, so werden diese entsprechend der Änderung oder Ergänzung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist bigprofi berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen an dem die geänderten oder ergänzten Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.

2 Angebote und Prospekte
1. Die zu einem Angebot gehörenden Unterlagen wie Zeichnungen, Entwürfe, Konzepte etc. sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behält sich bigprofi Eigentums und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

3 Entwürfe und Muster
1. Entwürfe und Muster jeglicher Art sind geistiges Eigentum von bigprofi, auch wenn sie kostenlos abgegeben wurden. Grundsätzlich ist bigprofi berechtigt, diese zu berechnen. Weder durch eine kostenlose Lieferung noch durch Bezahlung geht das Produktions- Publikations- oder Vervielfältigungsrecht auf den Kunden oder Dritte über.
2. Die Entwürfe oder Muster von bigprofi dürfen weder nachgeahmt noch Mitbewerbern zugänglich gemacht werden. Gibt der Kunde Unterlagen an bigprofi zur Weiterbearbeitung oder Veröffentlichung, so hat der Kunde allein das Eigentumsrecht daran zu vertreten.

4 Vertragsabschluß
1.
Der Vertrag über die Nutzung der bigprofi Leistungen kommt mit Gegenzeichnung des Kundenauftrages durch bigprofi zustande.
2. Eine vom Käufer unterzeichnete Bestellung über Lieferung von Waren oder Dienstleistungen ist bindend. bigprofi ist berechtigt, das darin liegende Vertragsangebot innerhalb von vier Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Der schriftlichen Bestätigung stehen Auslieferung und Rechnungserteilung gleich.
3. bigprofi ist berechtigt, den Vertragsabschluß von einer Vorauszahlung, der schriftlichen Bürgschaft einer deutschen Großbank und/oder der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht abhängig zu machen.
4. Soweit sich bigprofi zur Erbringung ihrer Leistungen, Dienste oder Lieferungen der Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden. Auch besteht durch die gemeinsame Nutzung der Dienste zwischen den Kunden von bigprofi kein begründbares Vertragsverhältnis.

5 Kündigung
1.
Bei Verträgen ohne Mindestlaufzeiten ist das Vertragsverhältnis für beide Vertragspartner mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende kündbar.
2. Bei Verträgen mit Mindestlaufzeit ist das Vertragsverhältnis frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit kündbar. Die Kündigung muß bigprofi spätestens zwei Monate vor Ablauf der Mindestmietzeit zugehen.

6 Leistungen
1.
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Angaben in der Auftragsbestätigung bzw. des Auftrags.
2. bigprofi hat jederzeit das Recht, Leistungen zu erweitern, zu ändern oder Verbesserungen vorzunehmen. bigprofi ist auch berechtigt, Leistungen zu verringern.
3. Kostenlose Dienste oder Leistungen, die bigprofi erbringt, können jederzeit und ohne vorherige Ankündigung eingestellt werden. Hieraus ergibt sich kein Minderungs- Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch sowie kein Kündigungsrecht.

7 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
1. Der Kunde ist verpflichtet, die bigprofi Dienste ordnungsgemäß und sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet,
1.1 die vereinbarten Entgelte zuzüglich der darauf zu berechnenden Umsatzsteuer zum vereinbarten Zahlungstag fristgemäß zu bezahlen. Für jeden nicht eingelösten Scheck oder jede nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde bigprofi die entstandenen Kosten zu erstatten.
1.2 bigprofi unverzüglich mitzuteilen, wenn bei ihm Voraussetzungen für Tarifermäßigungen entfallen
1.3 die bigprofi Dienste nicht mißbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen. Insbesondere betrifft dies die Bereitstellung oder Übertragung von Inhalten und Daten, die deutschen bzw. sonstigen gültigen Rechtsvorschriften widersprechen.
1.4 die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen sowie vor der erstmaligen Nutzung die Erteilung behördlicher Erlaubnisse einzuholen, soweit diese gegenwärtig oder zukünftig erforderlich sein sollten
1.5 anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit und des Datenschutzes Rechnung zu tragen und anvertraute Daten geheimzuhalten
1.6 Passwörter geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder deren Änderung zu veranlassen, sobald die Vermutung besteht, dass nichtberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben
1.7 bigprofi erkennbare, drohende oder vorhandene Mängel, Schäden oder Fehler unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung)
1.8 im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung von Mängeln oder Fehlern und ihre Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Mängel erleichtern und beschleunigen und bigprofi soweit diese hierzu verpflichtet ist den Zugriff zur Beseitigung der Mängel zu gestatten und zu ermöglichen.
1.9 nach Abgabe der Störungsmeldung die bigprofi durch die Überprüfung ihrer Einrichtungen und/oder Mängel und Schadensbeseitigung entstehenden Aufwendungen zu ersetzen, soweit die Störung im Verantwortungsbereich des Kunden lag.
1.10 bigprofi innerhalb eines Monats nach Eintritt
- den Verdacht oder das Bevorstehen eines Konkurses
- jede Änderung des Namens des Kunden oder der Bezeichnung unter der er in den Unterlagen von bigprofi geführt wird
- jede durch Erbschaft oder sonstige Gesamtrechtsnachfolge eingetretene Änderung in der Person oder Gesellschaft des Kunden anzuzeigen

2. Verstößt der Kunde gegen die in 7 Absatz 1.2, 1.3 und 1.4 genannten Pflichten, ist bigprofi sofort und in den übrigen Fällen mit Ausnahme von 7 Absatz 1.1 nach vorheriger erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
3. Gelangt bigprofi in die Kenntnis eines Verstoßes gegen die in 7 Absatz 1.3 und 1.4 genannten Pflichten, so ist
3.1 bigprofi ausdrücklich berechtigt, kurzfristig geeignete technische Maßnahmen zu ergreifen, um den betroffenen Dienst des Kunden zu sperren,
3.2 ein Schadensersatzanspruch an bigprofi ausdrücklich ausgeschlossen, auch wenn sich durch die Sperrung des betroffenen Dienstes die Notwendigkeit der Sperrung anderer Dienste oder sogar von Diensten unbeteiligter Kunden oder Dritter ergibt,
3.3 von bigprofi das Recht vorbehalten, Aufwände und Schadensersatzansprüche, die mittelbar und unmittelbar durch die Sperrung des vom Kunden bezogenen Dienstes nach
7 Absatz 3 entstehen, gegenüber dem Kunden geltend zu machen.
4. bigprofi hat das Recht, Einzelheiten des Zusammenwirkens verschiedener Nutzer untereinander im Namen einer Benutzungsverordnung zu regeln. Bei Verstößen gegen wesentliche Bestimmungen dieser Benutzungsverordnung ist bigprofi nach vorheriger erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

8 Nutzung der Dienste und Leistungen von bigprofi durch Dritte
1. Eine direkte oder mittelbare Nutzung der bigprofi Dienste oder Leistungen durch Dritte ist nur mit schriftlicher Genehmigung, die einen Monat vor der erstmaligen Nutzung zu beantragen ist, gestattet.
2. Wird die Nutzung durch Dritte genehmigt, so hat der Kunde diese vor der erstmaligen Nutzung in die ordnungsgemäße Nutzung der Dienste einzuweisen.
3.
Wird die Nutzung nicht gestattet, so steht dem Kunden weder ein Minderungs noch ein Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch zu.
4.
Der Kunde hat auch die Entgelte, Aufwände und Schadensersatzansprüche an bigprofi zu zahlen, die durch die genehmigte als auch die ungenehmigte, also unbefugte Benutzung durch Dritte entstanden ist.
5. Der Kunde hat im Rahmen seiner Möglichkeiten sicherzustellen, dass die in 7 Absatz 1.2 bis 1.6 sowie 2 bis 4 genannten Punkte auch durch von Ihm betreute Dritte eingehalten werden und gelten.

 

9 Zahlungsbedingungen
1. Monatliche Entgelte sind, beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung, bis zum Ende des jeweiligen Monats anteilig zu bezahlen. Für anteilige Entgelte wird pro Tag 1/30 des monatlichen Entgeldes berechnet. Danach sind die vereinbarten Entgelte monatlich bis spätestens am dritten Werktag des jeweiligen Monats im Voraus zu zahlen.
2. Sonstige Entgelte, wie z.B. nutzungsabhängige Entgelte oder Verkehrsgebühren sind nach Erbringung der Leistung zu bezahlen und sind mit Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muß der Rechnungsbetrag spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf einem der in der Rechnung angegebenen Konten gutgeschrieben sein. bigprofi ist berechtigt, in diesem Fall eine monatliche Bearbeitungsgebühr von 6 DM zu erheben.
3. Behauptet der Kunde, dass ihm berechnete Gebühren nicht von ihm oder einem Dritten verursacht worden sind, so hat der Kunde dies gegenüber bigprofi zu beweisen. bigprofi hat nur nachzuweisen, dass das Berechnungssystem fehlerfrei ist.
4. Die Annahme von Schecks erfolgt nur zahlungshalber. bigprofi ist in diesem Fall berechtigt, alle Einziehungsspesen gesondert zu berechnen.

10 Zahlungsverzug
1.
Befindet sich der Kunde mit der Zahlung der Entgelte im Verzug, so bigprofi berechtigt, die Zugangsberechtigung bis zur Zahlung zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall weiterhin verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu bezahlen.
2. Ferner ist bigprofi berechtigt, bei Zahlungsverzug vom Verzugsbeginn an Zinsen in Höhe von 4 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Außer bigprofi kann eine höhere Zinslast nachweisen. Dann schuldet der Kunde die höheren Verzugszinsen.
3. Kommt der Kunde
3.1 für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte oder
3.2 in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines Betrages von insgesamt zwei Monatsentgelten in Verzug, so kann bigprofi das Vertragsverhältnis fristlos kündigen. Die bis zum Ende der vereinbarten vertraglichen Laufzeit fälligen Entgelte werden in diesem Fall sofort zur Zahlung fällig.
4. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges werden hierdurch nicht berührt.

11 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
1.
Der Kunde kann nur mit einer Gegenforderung aufrechnen, die entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
2. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes steht dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

12 Leistungsausfälle und -verzögerungen, Rückvergütung
1. Leistungs und Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die bigprofi die Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und komponenten anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste der TELEKOM, anderer Carrier oder Provider, usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragsnehmern von bigprofi oder deren Unterlieferanten oder Unterauftragsnehmer eintreten, hat bigprofi, auch bei verbindlich vereinbarten Terminen und Fristen, nicht zu vertreten. Sie berechtigen bigprofi, die Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
2. Bei Ausfällen von Diensten und Leistungen, die bigprofi nicht zu vertreten hat, erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten.
3. Ausfallzeiten, die bigprofi zu vertreten hat, werden rückvergütet, wenn bigprofi oder einer ihrer Erfüllungs oder Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder grob fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als zwei Werktage erstreckt.
4. Ausfallzeiten, die bigprofi zu vertreten hat, werden rückvergütet, wenn eine erhebliche Behinderung mehr als sechs Werktage dauert. Der Kunde ist dann berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren ab dem Zeitpunkt des Eintritts der erheblichen Behinderung bis zum Ende der erheblichen Behinderung oder des nächsten Kündigungstermins entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn
4.1 der Kunde insgesamt nicht mehr auf die Dienste und Leistungen von bigprofi zurückgreifen kann und deshalb die in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann,
4.2 die Nutzung der Dienste und Leistungen insgesamt wesentlich erschwert ist,
4.3 die Nutzung einzelner der in der Auftragsbestätigung verzeichneten wesentlichen Dienste oder Leistungen unmöglich wird.
5. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche oder Kündigungsrechte, stehen dem Kunden nicht zu.

13 Geheimhaltung, Datenschutz
1. bigprofi steht dafür ein, dass alle Personen, die von bigprofi mit der Abwicklung des Vertrages betraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften und Gesetze beachten.
2. Der Vertragspartner wird hiermit gemäß 33. Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie 4 der Teledienst Datenschutzverordnung davon unterrichtet, dass bigprofi seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet und speichert.
3. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten alle vom Kunden an bigprofi unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.
4. Soweit sich bigprofi Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste oder Leistungen bedient, ist bigprofi berechtigt, die Teilnehmerdaten dann offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung oder teilweise Aufrechterhaltung des Betriebes erforderlich ist.
5. Der Kunde der bigprofi Dienste und Leistungen ist nicht berechtigt, sich oder Dritten durch oder bei der Nutzung der bigprofi Dienste oder Leistungen nicht für ihn oder Dritte bestimmte Daten, Informationen oder Leistungen zu verschaffen.

14 Haftungsbeschränkung
1.
bigprofi weist ausdrücklich darauf hin, dass sie nicht sicherstellen kann, dass Dritte oder Kunden keinen Zugriff auf die Dienste von bigprofi, insbesondere die bei Nutzung der Dienste vom Kunden übermittelten Daten sowie die dabei verwendete Hard und Software, nehmen können. Für hierbei entstehende Schäden haftet bigprofi nicht.
2. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsschluß, positiver Forderungsverletzung und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber bigprofi als auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
3. bigprofi haftet nicht für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, die Freiheit von Rechten Dritter oder die Rechtsgültigkeit der über Dienste von bigprofi veröffentlichten Informationen.
4. bigprofi haftet nicht, wenn andere Kunden, unbefugte oder befugte Dritte die Dienste oder Leistungen von bigprofi rechtswidrig benutzen, insbesondere hierbei Kenntnis von fremden Daten erhalten, diese benutzen und/oder dadurch einen Schaden verursachen.
5. Sofern nicht andere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen oder nach dem geltenden Recht eine Haftung ausschließen, ist bigprofi bei Schäden, die
- durch die Inanspruchnahme der bigprofi Dienste und Leistungen,
- durch die Speicherung und Übermittlung von Daten,
- die Verwendung übermittelter Programme und Daten,
- durch das Unterlassen von Prüfungspflichten hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter Daten seitens bigprofi,
- oder deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung im vertraglich vereinbarten Rahmen durch bigprofi nicht erfolgt ist und diese die Unterlassung auch zu vertreten hat. der Höhe nach auf den 1fachen Betrag des dem Dienst zugrundeliegenden monatlichen Fixentgeldes beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

6. Grundsätzlich ist der Kunde für die Sicherung seines Datenbestandes selbst verantwortlich. bigprofi führt Datensicherungen nur in begrenztem Umfang durch. Sofern der Kunde oder Dritte die Daten selbst auf bigprofi Geräte einstellen, ist eine Haftung für die Wiederbeschaffung ausgeschlossen. Auch für die Wiederbeschaffung anderer Daten haftet bigprofi nicht, es sei denn, bigprofi hat die Vernichtung der Daten in ihrem Verantwortungsbereich vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht und der Kunde hat sichergestellt, dass die Daten aus direkt maschinenverarbeitbarem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
7. Für Schäden jeglicher Art, die durch den Einsatz von bigprofi gelieferter oder die Nutzung bereitgestellter Software verursacht werden, übernimmt bigprofi keine Haftung, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit im Verantwortungsbereich von bigprofi vorliegt.

15 Haftung des Kunden
1.
Der Kunde haftet für alle mittelbaren und unmittelbaren Folgen, Nachteile oder Schäden, die bigprofi, Dritten oder anderen Kunden von bigprofi durch die mißbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung durch sich selbst, durch befugte Dritte oder durch die Gestattung der Verwendung der bigprofi Dienste oder Leistungen durch unbefugte Dritte, sowie dadurch entstehen, dass der Kunde oder sein befugter Dritter den Obliegenheiten nicht nachkommt.
2. Es obliegt dem Kunden, die über bigprofi bereitgestellten Daten, Software und Informationen auf die Verträglichkeit mit der beim Kunden bereits vorhandenen Hard und Software und sonstigen Infrastruktur hin zu überprüfen.

16 Schlussbestimmung
1.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Frankfurt/Main.
2. Es findet auf diesen Vertrag und sämtliche nachfolgenden Verträge ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
3. An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger und befugten Dritten der bigprofi Kunden gebunden.
4. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder unvollständig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Es tritt an ihre Stelle eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, welche die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.